Welche Pflichten treffen Ihre Website?
15 Stichtage aus dem Verbraucher- und Produktrecht, jeder an der amtlichen Quelle geprüft. Hier steht, was davon Sie trifft.

Diese Pflichten gelten bereits
Zehn der 15 Stichtage liegen in der Vergangenheit. Wer sie nicht erfüllt, ist nicht auf dem Weg dorthin, sondern im Rückstand.
- PAngV § 1130-Tage-Bestpreis bei Rabatten
Bei jeder Preisermäßigung muss der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage angegeben werden. Betrifft Streichpreise, Rabattaktionen und Countdown-Angebote im Shop.
Ein Werkzeug dafür ist in Vorbereitung. Quelle: gesetze-im-internet.de, gelesen am 06.08.2026.
- BGB § 312kKündigungsbutton für Dauerschuldverhältnisse
Wer online kostenpflichtige Dauerschuldverhältnisse mit Verbrauchern abschließen lässt, braucht einen Kündigungsbutton und eine Bestätigungsseite. Fehlt er, kann der Verbraucher jederzeit fristlos kündigen.
Ein Werkzeug dafür ist in Vorbereitung. Quelle: gesetze-im-internet.de, gelesen am 06.08.2026.
- GPSR Art. 19Pflichtangaben im Fernabsatz
Online-Angebote brauchen Herstellerangaben mit Postanschrift, EU-Verantwortlichen, Produktidentifikatoren und Warnhinweise direkt im Angebot, nicht nur verlinkt.
Ein Werkzeug dafür ist in Vorbereitung. Quelle: eur-lex.europa.eu, gelesen am 07.08.2026.
- UStG § 14E-Rechnung: Empfangspflicht für alle
Seit dem 01.01.2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen anderer inländischer Unternehmen empfangen und verarbeiten können. Für diese Pflicht gibt es keine Übergangsfrist, sie ist bereits scharf. Ein PDF ist keine E-Rechnung, verlangt ist ein strukturierter Datensatz nach EN 16931 (XRechnung, ZUGFeRD).
Ein Werkzeug dafür ist in Vorbereitung. Quelle: gesetze-im-internet.de, gelesen am 07.08.2026.
- BFSGBarrierefreiheit für B2C-Dienste
Websites und Apps im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher müssen barrierefrei sein. Die Marktüberwachung (MLBF) arbeitet seit Anfang 2026. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen.
Wir prüfen das: Barrierebericht. Quelle: gesetze-im-internet.de, gelesen am 07.08.2026.
- NIS2UmsuCGCybersicherheitspflichten für wichtige Einrichtungen
In Kraft seit 06.12.2025. Betroffen sind Einrichtungen bestimmter Sektoren ab bestimmten Größenschwellen. Nachweise besonders wichtiger Einrichtungen bis 12/2028.
Ein Werkzeug dafür ist in Vorbereitung. Quelle: recht.bund.de, gelesen am 31.08.2026.
- CRA Kapitel IV (Art. 35 bis 51)Notifizierung der Konformitätsbewertungsstellen
Seit dem 11.06.2026 gilt Kapitel IV des Cyber Resilience Act. Es regelt die Benennung und Überwachung der Stellen, die später die Konformität von Produkten mit digitalen Elementen bewerten. Adressat sind die Mitgliedstaaten und die Bewertungsstellen, nicht die Hersteller selbst.
Ein Werkzeug dafür ist in Vorbereitung. Quelle: eur-lex.europa.eu, gelesen am 31.08.2026.
- BGB § 356aElektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen
Seit dem 19.06.2026 braucht jeder Fernabsatzvertrag über eine Online-Benutzeroberfläche eine Widerrufsfunktion, beschriftet mit "Vertrag widerrufen", ständig verfügbar und hervorgehoben, dazu eine zweite Stufe "Widerruf bestätigen". Die europäische Grundlage betrifft nur Finanzdienstleistungen, der deutsche Gesetzgeber hat sie auf alle Fernabsatzverträge erstreckt: Wortlaut, Überschrift und Standort im BGB enthalten keine Einschränkung. Wer über Bestehen und Platzierung nicht informiert, bei dem beginnt die Widerrufsfrist nach § 356 Abs. 3 BGB nicht zu laufen, das Widerrufsrecht kann bis zu zwölf Monate und 14 Tage bestehen.
Ein Werkzeug dafür ist in Vorbereitung. Quelle: recht.bund.de, gelesen am 31.08.2026.
- KI-VO Art. 50Transparenzpflichten für KI
Kennzeichnungspflichten für Chatbots und KI-generierte Inhalte. Der Digital Omnibus hat diese Frist NICHT verschoben; nur die Wasserzeichen-Pflicht für Alt-Systeme greift erst am 02.12.2026.
Ein Werkzeug dafür ist in Vorbereitung. Quelle: eur-lex.europa.eu, gelesen am 01.08.2026.
- PPWR (EU) 2025/40EU-Verpackungsverordnung
Gilt seit dem 12.08.2026 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat (Artikel 71). Die harmonisierte Kennzeichnung nach Artikel 12 greift erst ab dem 12.08.2028 oder 24 Monate nach dem Durchführungsrechtsakt, je nachdem, was später ist. Von einer Website aus nicht prüfbar, weil Verpackungen physische Produkte sind. Umweltaussagen zu Verpackungen deckt stattdessen das Modul Werbewahr ab.
Von einer Website aus nicht messbar. Quelle: eur-lex.europa.eu, gelesen am 02.09.2026.
Diese Pflichten kommen
Für diese fünf Stichtage ist noch Zeit. Sie stehen hier, weil eine Änderung an einer Website selten an einem Tag fertig ist.
- CRA Art. 14Meldepflicht für ausgenutzte Schwachstellen
Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen binnen 24 Stunden als Frühwarnung und binnen 72 Stunden als Vollmeldung über die ENISA-Plattform melden.
Ein Werkzeug dafür ist in Vorbereitung. Quelle: eur-lex.europa.eu, gelesen am 31.08.2026.
- UWG (EmpCo-Umsetzung)Belegpflicht für Umweltaussagen
Allgemeine Umweltaussagen wie klimaneutral oder umweltfreundlich sind ohne nachprüfbaren Beleg unzulässig. Deutsche Umsetzung im UWG ist verkündet (BGBl. 19.02.2026). Nicht zu verwechseln mit der separaten Green-Claims-Richtlinie, die noch nicht final ist.
Ein Werkzeug dafür ist in Vorbereitung. Quelle: eur-lex.europa.eu, gelesen am 01.08.2026.
- UStG § 14 (Wachstumschancengesetz)E-Rechnung: Ausstellungspflicht ab 800.000 Euro Umsatz
Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz dürfen inländische B2B-Rechnungen nur noch als E-Rechnung ausstellen.
Ein Werkzeug dafür ist in Vorbereitung. Quelle: bundesfinanzministerium.de, gelesen am 07.08.2026.
- CRACRA-Hauptpflichten und CE-Kennzeichnung
Ab dem 11.12.2027 gelten die vollständigen Anforderungen an Produkte mit digitalen Elementen einschließlich CE-Kennzeichnung.
Ein Werkzeug dafür ist in Vorbereitung. Quelle: eur-lex.europa.eu, gelesen am 31.08.2026.
- UStG § 14 (Wachstumschancengesetz)E-Rechnung: Ausstellungspflicht für alle
Ab dem 01.01.2028 gilt die Ausstellungspflicht unabhängig vom Umsatz für alle inländischen B2B-Rechnungen. Kleinunternehmer nach § 19 UStG bleiben vom Versand befreit und müssen nur empfangen können.
Ein Werkzeug dafür ist in Vorbereitung. Quelle: bundesfinanzministerium.de, gelesen am 07.08.2026.
Was wir heute prüfen können
Zu jeder Pflicht in den Listen oben steht, ob es dafür ein Werkzeug von uns gibt. Benutzbar ist bisher eines.
Barrierebericht
Prüft: Barrierefreiheit für B2C-Dienste (BFSG). Der Kurzbericht mit den schwersten Funden ist kostenlos, ohne Konto, mit Fundstelle und Rechtsgrundlage zu jedem Punkt.

Wir messen, statt zu behaupten
Zu jedem Stichtag oben gehört eine amtliche Quelle und ein Datum, an dem wir sie zuletzt gelesen haben. Beides steht in den Listen, nicht im Kleingedruckten. Was wir nicht belegen können, lassen wir weg, statt es abzuschwächen.
Dieselbe Regel gilt in den Berichten. Ein Prüfschritt, der ausfällt, wird darin genannt und nicht stillschweigend übergangen, und wo die Grundlage zu dünn ist, steht „konnten wir nicht feststellen" statt „nicht gefunden".
Unsere Prüfungen sind automatisierte technische Messungen. Sie zeigen Auffälligkeiten und sind keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes.
Ein Prüfweg, acht Namen
Jede Pflicht bekommt bei uns ein eigenes Werkzeug mit eigenem Namen, weil eine Betreiberin nach ihrem Problem sucht und nicht nach einer Firma. Dahinter steht dieselbe Prüftechnik und derselbe Aufbau des Berichts.
- ShoppflichtPAngV § 11in Vorbereitung
- ProduktpflichtGPSR Art. 19in Vorbereitung
- RechnungsbefundUStG § 14in Vorbereitung
- BarriereberichtBFSGim Betrieb
- NetzpflichtNIS2UmsuCGin Vorbereitung
- GerätepflichtCRA Kapitel IV (Art. 35 bis 51)in Vorbereitung
- KIVOscanKI-VO Art. 50in Vorbereitung
- WerbewahrUWG (EmpCo-Umsetzung)in Vorbereitung