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Pflichtenlage

01
Werkzeug
Angaben erstellen

Barrierefreiheitserklärung erstellen

Zuerst eine Richtigstellung, die Ihnen Arbeit spart: Das BFSG kennt den Begriff „Barrierefreiheitserklärung" nicht. Er stammt aus den Vorschriften für Behörden. Von Unternehmen verlangt § 14 in Verbindung mit Anlage 3 Nummer 1 BFSG etwas anderes, nämlich die Angabe, wie Ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt.

Der Unterschied ist nicht sprachlich. Eine Erklärung nach dem Behördenmuster beschreibt die Website, das Gesetz verlangt aber eine Beschreibung der Dienstleistung, ihres Ablaufs und der zuständigen Marktüberwachungsbehörde. Und der Ort ist ein anderer: das Gesetz nennt ausdrücklich zuerst Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Dieser Generator baut die vier Angaben, die Anlage 3 Nummer 1 verlangt. Alles läuft in Ihrem Browser, es werden keine Daten übertragen, und er kostet nichts.

Angaben zu Ihrem Unternehmen
Ihre Dienstleistung

Das Gesetz verlangt zuerst eine Beschreibung der Dienstleistung selbst, nicht der Website. Zwei bis drei Sätze genügen.

Stand der Barrierefreiheit
Was Sie umgesetzt haben

Das Gesetz verlangt eine Beschreibung, wie Sie die Anforderungen erfüllen. Kreuzen Sie nur an, was zutrifft. Nicht Angekreuztes taucht im Text nicht auf, und eine Teilerfüllung offen zu benennen ist ausdrücklich vorgesehen: Anlage 3 Nummer 2 BFSG erlaubt, die Normen „vollständig oder in Teilen" anzuwenden.

Wie Sie geprüft haben

Ein Datum macht die Angabe nachvollziehbar. Eine Frist für die nächste Prüfung steht bewusst nicht im Text: die fünf Jahre aus § 17 BFSG gelten nur, wenn sich jemand auf eine unverhältnismäßige Belastung beruft.

Kontakt für Rückmeldungen

Barrierefreiheitserklärung erstellen: kostenloser Generator